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Stand 05.09.2010
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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Allgemeines

Sämtliche Geschäfte erfolgen aufgrund nachstehender Bedingungen. Abänderungen oder Aufhebung dieser Geschäftsbedingungen sind nur rechtswirksam, wenn ich dies ausdrücklich schriftlich bestätige. Entgegenstehenden Einkaufs- oder Auftragsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen; sie verpflichten mich auch dann nicht, wenn ich bei Vertragsabschluß nicht nochmals widerspreche. Spätestens mit der Entgegennahme meiner Lieferung, Dienstleistung oder des Auftraggutes gelten diese Bedingungen als angenommen.

 

II. Angebote

Angebote sind stets freibleibend; Vertragliche Bindung geht erst mit dem Zugang meiner schriftlichen Auftragsbestätigung ein.

 

III. Muster

Muster bleiben mein Eigentum.

 

IV. Preise

Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung und Mehrwertsteuer. Erhöhen sich nach dem Vertragsabschluß Abgaben oder Gebühren, die den Warenverkehr belasten (z.B. Zölle, Frachten, Steuern), so bin ich zu entsprechenden Preiserhöhungen berechtigt. Das gleiche gilt bei Preiserhöhungen von Vorlieferanten, die nach Vertragsabschluß in Kraft treten.

 

V. Lieferung

Lieferfristen sind stets nur annähernd und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wird eine von mir zugesicherte Lieferfrist nicht eingehalten, kann der Käufer die Annahme der Leistung ablehnen, wenn sich die Lieferung länger als 4 Wochen über den vorgesehenen Lieferzeitpunkt verzögert, und der Käufer die Lieferung nach Ablauf der zugesicherten Lieferfrist schriftlich angemahnt hat. Wird die Lieferung oder die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist durch von mir nicht zu vertretende Umstände unmöglich so erlischt die Lieferungspflicht bzw. verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer dieser Hindernisse, wenn ich dem Besteller hiervon unverzüglich Mitteilung mache. Als von mir nicht zu vertretende Umstände gelten Importschwierigkeiten jeglicher Art, Betriebsstörungen, Aussperrung und Streiks sowie vergleichbare Ereignisse und jeder Fall höherer Gewalt. Bei nachhaltiger Fristhemmung bin ich berechtigt den Auftrag unter Ausschluß jeglicher Schadensersatzpflicht zu stornieren.

 

VI. Transport und Versicherung

Die Waren reisen auf Kosten und Risiko des Käufers oder Auftraggebers, auch wenn der Transport durch mich erfolgt.

 

VII. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher auch künftig - gleich wie aus welchem Rechtsgrund - entstehender Forderungen mein Eigentum. Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung, Verarbeitung und Einbau der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsbetrieb berechtigt, solange dieses Verfügungsrecht nicht von mir widerrufen wird. Der Widerruf gilt als ausgesprochen im Falle der Zahlungseinstellung sowie eines Antrages auf Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Abnehmers. Der Abnehmer gestattet mir nach Widerruf der Verfügungsberechtigung jederzeit das Betreten seiner Betriebsräume zwecks Aussonderung, Kennzeichnung oder Wegschaffen der Vorbehaltsware. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Abnehmer im voraus die Forderung gegen seinen Kunden in Höhe meines Rechnungswertes zuzüglich 10 v. H. hiervon an mich sicherungshalber ab. Der Abnehmer ist, solange seine Verfügungsberechtigung von mir nicht widerrufen ist oder nach Absatz 1 als widerrufen gilt, zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. Der Abnehmer verpflichtet sich, jederzeit alle zweckdienlichen Auskünfte hinsichtlich der sicherungshalber abgetretenen Forderung sowie der Drittschuldner zu erteilen und mir Einblick in alle die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware betreffenden Geschäftsbelege zu gewähren oder diese Belege auf Verlangen herauszugeben. Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware - diese nimmt der Abnehmer für mich vor - steht das Eigentum an der neuen Sache mir zu. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Stoffen zusammen verarbeitet, so erwerbe ich Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Stoffen. Im Falle der Weiterveräußerung einer durch Verarbeitung neu entstandenen Sache gilt die Regelung der Absätze 1 und 2 entsprechend. Die Vorbehaltsware bzw. die sicherungshalber abgetretenen Forderungen dürfen vom Abnehmer weder verpfändet, noch an Dritte sicherungsweise übereignet oder abgetreten werden. Von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die sicherungshalber abgetretenen Forderungen hat mich der Abnehmer unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Auf Verlangen des Abnehmers werde ich nach meiner Wahl Sicherungsrechte freigeben, wenn und soweit ihr Wert meine Forderung um 20 v. H. übersteigt.

 

VIII. Beanstandung und Gewährleistung

Mägelrügen sind nach Empfang der Ware unverzüglich schriftlich bei mir anzubringen, und zwar

a) bei erkennbaren Mängeln sofort nach Empfang des Liefergegenstandes (Auftragsgutes),

b) bei versteckten Mängeln spätestens acht Tage nachdem sich der Fehler zeigte, anderenfalls ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

Äußerlich sichtbare Schäden an der Verpackung sind dem Anlieferer sofort vorzuführen und von diesem nach Art und Umfang zu bescheinigen. Der Kunde verpflichtet sich, mich sofort davon in Kenntnis zu setzen. Die Gewährleistung endet spätestens sechs Monate nach Aushändigung des Liefergegenstandes (Liefergutes). Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf Mängel, die dem Liefergegenstand selbst anhaften, nicht auf mittelbare Schäden. Wenn Nachbesserungen Dritter ohne meine ausdrückliche Zustimmung vorgenommen werden, endet jegliche Gewährleistung. Dem Kunden steht lediglich ein Recht auf Nachbesserung oder, nach meiner Wahl, auf Ersatzlieferung zu. Sollten mehrere Nachbesserungsversuche und/oder eine Ersatzlieferung fehlschlagen, lebt des Recht des Kunden auf Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages wieder auf.

 

IX. Haftung

Soweit in diesen Bedingungen nichts abweichendes vereinbart ist, sind alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art - auch aus außervertraglicher Haftung - ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden sind von mir vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Auch in diesen Fällen besteht jedoch kein Anspruch auf Ersatz eines mittelbaren Schadens.

 

X. Zahlung

Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart, bar ohne jeden Abzug innerhalb von 30 Tagen oder innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum mit 3 % Skonto zu leisten, sofern der Abnehmer zum Zeitpunkt der Zahlung nicht mit der Begleichung von Forderungen aus vorherigen Warenlieferungen im Verzuge ist. Bei späterer Zahlung treten ohne besondere Mahnung Verzugswirkungen ein. Der Rechnungsbetrag ist dann mit 4 v. H. jährlich über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen; zur Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bin ich berechtigt.

 

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit der Käufer Kaufmann iSd. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

 

XII. Umdeutung ungültiger Bestimmungen

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.

 

Stand: September 2000

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